Entlastungsleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Entlastungsleistungen dienen der Entlastung eines Angehörigen oder einer vergleichbaren Pflegeperson oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die jedem Menschen mit Pflegegrad zusteht. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse, die als monatliche Sachleistung in Höhe von 125 Euro gewährt wird. 

Sprechen Sie uns an wir beraten Sie individuell.