
FAQ zur Pflege und Finanzierung
Je nach Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für ambulante Pflege, Tagespflege, Entlastungsleistungen und weiteren Unterstützungsangeboten. Wir beraten Sie gerne individuell.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann beispielsweise für Betreuungsangebote oder Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Ja. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, geben hilfreiche Hinweise und begleiten Sie bei Fragen rund um den Antrag auf einen Pflegegrad.